Erklärung zur BVV am 21.1.2021

Aufgrund eines berechtigten öffentlichen Interesses nehmen wir zu dem Vorfall am 21.1.2021 wie folgt Stellung:

Ein Verordneter unserer Fraktion erhielt zu Beginn der BVV-Sitzung die Mitteilung, dass sein Corona-PCR-Test positiv sei. Unmittelbar danach verließ der Verordnete die Sitzung und informierte die Fraktionsvorsitzende. Daraufhin wurde die Sitzung zunächst für eine Zusammenkunft des Ältestenrats unterbrochen und anschließend beendet. Zwischen dem Verordneten und anderen Personen gab es keine Kontakte, die eine Infektion möglich gemacht hätten. Dies bestätigte am Folgetag auch der Amtsarzt nach Auswertung aller vorliegenden Informationen. Die BVV fand unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften (Maskenpflicht im Saal und ausreichend Abstand zwischen den Tischen) statt. Gäste und Presse waren vor Ort nicht zugelassen. Die Öffentlichkeit konnte der BVV jedoch via Livestream beiwohnen.

Zuvor hatte der Verordnete nach dem Kontakt zu einer positiv getesteten Person 16 Tage in Quarantäne verbracht. Am Tag der BVV befand sich der Verordnete nicht mehr in Quarantäne und war frei von Symptomen. Der Verordnete entschied sich nach Ablauf der Quarantäne für einen freiwilligen Corona-Test, weil er u.a. gegenüber seiner Arbeitgeberin den Nachweis erbringen wollte, „dass alles in Ordnung sei.“ Dieser Test ist amtlich nicht vorgeschrieben.

Bewertung:

Der Verordnete hat gegenüber den Mitgliedern unserer Fraktion eingestanden, einen Fehler gemacht zu haben. Auch wenn der Test freiwillig war, so stand er in der Verantwortung, das Ergebnis abzuwarten und nicht eine Sitzung mit mehr als 50 anwesenden Personen aufzusuchen.
Wahr ist aber auch:
Nach der in Lichtenberg gültigen Corona-Allgemeinverfügung hätte sich der Verordnete nicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben müssen. Eine solche Quarantänepflicht besteht grundsätzlich nur, wenn ein Corona-Test auf Grund von Symptomen, eines Risikokontakts oder ärztlicher Anordnung durchgeführt wird. Bei einem freiwilligen Selbsttest, z.B. vor einer Urlaubsreise oder einem Verwandtenbesuch, besteht keine Pflicht zur Selbstquarantäne bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist das Verhalten unseres Verordneten daher nicht zu beanstanden. Wir erwarten daher, dass das angekündigte Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht eingeleitet wird.

Das sich ändernde Infektionsgeschehen und die sich häufig ändernden Corona-Bestimmungen führen zu Unsicherheiten im Verhalten der Menschen. Der Verordnete hat leichtsinnig gehandelt und war guten Glaubens, nach der absolvierten Quarantäne keine Gefahr für andere darzustellen. Die minimale Viruslast, die beim Test festgestellt wurde, bestätigte im Nachhinein, dass dies auch der Fall war.

Unsere Fraktion und DIE LINKE. stehen für ein solidarisches Miteinander. Am Anfang der Pandemie und auch heute noch initiieren wir dank der Spenden unserer Verordneten diverse Aktionen. Gleich zu Beginn der Pandemie haben wir an den Tagestreff für Obdachlose in der Weitlingstraße 1000 Euro gespendet und viele andere Einrichtungen und Vereine mit Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel unterstützt. Umso mehr bedauern wir diesen Vorgang.

Es müssen nun schnell praktikable Lösungen gefunden werden, um die Sitzungen der BVV digital durchführen zu können. Weitere Risiken sind nicht hinzunehmen. Der Vorsteher wird hier Vorschläge unterbreiten.

(s. a. Kleinen Anfrage von Kerstin Zimmer und Camilla Schuler: Quarantäne-Ende = Infektionsfreiheit?)

Kerstin Zimmer / Norman Wolf