Lichtenberger Linksfraktion fordert angemessene finanzielle Ausstattung der Hilfen zur Erziehung durch den Senat
Die Linke in der BVV Lichtenberg fordert den von CDU und SPD geführten Berliner Senat eindringlich dazu auf, die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung (HzE) an die Bezirke sicherzustellen. Die aktuelle dramatische Entwicklung der Fallzahlen und Kosten in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung verdeutlicht den hohen und komplexen Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern, die Hilfe suchen, während gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Ressourcen unzureichend bleiben oder gekürzt werden. Insgesamt liegen die Berliner Bezirke mit ihren Ausgaben aktuell 120 Millionen Euro über der Zuweisung des Senats für den HzE-Bereich, 11 von 12 Bezirken haben nach Basiskorrektur immer noch einen Mehrbedarf von mindestens einer Millionen Euro.
Corona, Krieg und Inflation hinterlassen ihre Spuren durch alle gesellschaftlichen Schichten. Die drastisch gestiegene Zahl an Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen von bis zu 450 Meldungen monatlich sowie die notwendige Unterbringung tausender unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter übersteigen bereits die Kapazitäten des Systems. Viele Träger der stationären Jugendhilfe müssen Aufnahmestopps veranlassen. Die bezirklichen Finanzen brechen zusammen, wenn der Senat am Finanzierungssystem nichts ändert!
Toni Kraus, jugend- und familienpolitischer Sprecher der Linksfraktion und stellvertretender Fraktionsvorsitzender, betont: „Eltern haben ein gesetzliches Recht darauf, schnelle und effektive Hilfen durch die Jugendhilfe zu bekommen. Die derzeitige finanzielle Ausstattung der Hilfen zur Erziehung ist schlichtweg unzureichend. Es darf nicht sein, dass aufgrund von Sparmaßnahmen Kindern und Familien die Unterstützung verweigert wird, die sie dringend benötigen und auf die sie einen Anspruch haben. Der Senat muss hier endlich Verantwortung übernehmen und den Bezirken ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und wirksame und nachhaltige Hilfen zu leisten. Wir fordern vom Senat die volle Übernahme der Kosten, da der Bezirk Hilfen auch aus Gründen der Geldknappheit nicht verweigern darf. Hier darf nicht die kurzfristige Ersparnis im Vordergrund stehen. Wir laufen Gefahr, Angebote der stationären und ambulanten Träger dauerhaft zu verlieren und unserer Verantwortung gegenüber Schutzbefohlenen nicht gerecht zu werden. Es droht ein Teufelskreis, der uns Berlinerinnen und Berliner noch lange nach dem Spardiktat des CDU-SPD-Senats verfolgen könnte. Währenddessen brechen die Bezirksfinanzen zusammen.“
Die anhaltende Unterfinanzierung der stationären Plätze zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie die unzureichende Unterstützung durch den Senat für eine auskömmliche personelle Ausstattung in den Einrichtungen führen zu einer Überlastung der zuständigen fallführenden Fachkräfte des Regionalen Dienstes und zu erheblichen Defiziten in der Betreuung und Unterstützung von betroffenen Familien und Kindern. Trotz Ausbaus der HzE-Plätze durch den Senat, fehlen aufgrund der hochbelastenden, kaum zumutbaren Arbeitsbedingungen, erfahrene und geeignete Fachkräfte, sodass die wenigen vorhandenen Plätze oft nicht vollständig belegt werden können. Bezirke sind gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die jedoch den komplexen Notlagen der betroffenen Familien oft nicht gerecht werden. Das Verzögern oder Kürzen passgenauer ambulanter Hilfen für Eltern in Überforderung sowie das Verbleiben von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die körperliches Wohl und Psyche gefährden, führen zu einer verschärften Risikolage im Bezirk.
Das Verzögern von Hilfen und die damit verbundene Chronifizierung der Probleme im Lebenslauf der Kinder und Jugendlichen haben nicht nur massive Auswirkungen auf weitere Folgekosten, sondern können zu ernstzunehmenden bis lebensbedrohlichen Gefahren, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, führen.
Die ambulanten Hilfen haben die unverzichtbare Funktion, Eskalationen im Familiensystem und Herausnahmen von Kindern rechtzeitig zu verhindern sowie Eltern in ihrer Verantwortung und Selbstwirksamkeit zu stärken. Sparmaßnahmen in diesem Bereich sind gegenüber den Familien unverantwortlich und werden zu weiteren Verschlechterungen und steigenden Kinderschutzfällen führen.
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