Livestream im Geschäftsordnungsausschuss: Eine Quotenfrage?
Von der Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden am 24.2.2016
Der Ausschuss Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden traf sich am Mittwoch, den 24. Februar 2016, zu seiner 42. Sitzung im Saal 13a des Rathauses. Neben den vertraulichen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger (u. a. zu den Themen Bürgerämter und Bebauungsrecht) war der Livestream der BVV (http://lichtenberg.demokratielive.org) auf der Tagesordnung: Die Bezirksbürgermeisterin Birgit Monteiro berichtete über den aktuellen vertraglichen Stand und die Nutzungsstatistiken. Im Vergleich zur Startphase gibt es einen geringeren Zuwachs der Abrufe von ca. 20 Prozent. In der Regel schauen etwa 30 BürgerInnen den Übertragungen zu, in Spitzenzeiten auch über 50. Der bisherige Höchstwert wurde bei der Wahl der Bezirksbürgermeisterin erreicht. Genaue Zahlen zur Nutzung der Mediathek konnten nicht vorgelegt werden. Trotz der bislang noch geringen Nutzung und Kosten von 5.000 €/Jahr dürfte der Livestream sich zur Veröffentlichung und Dokumentation der Arbeit der BVV bereits bewährt haben.
Eine Steigerung der Nutzerzahlen wiederum könnte sich vor allem durch regelmäßige Hinweise auf das Angebot erreichen lassen. Denn die Schwankungen der Nutzung dürften sich nicht zuletzt mit dem thematischen Angebot erklären lassen: Wissen Bürgerinnen und Bürger, dass sie und ihre Belange von einer Debatte betroffen sind, schalten sie auch eher ein. Bisher wurde der Livestream noch nicht eigens beworben. Empfehlenswert wären sowohl Hinweise des Bezirkes als auch der Fraktionen der Lichtenberger BVV.
Michael Niedworok
Neue Regelung in der Geschäftsordnung zur Verschiebung von Tagesordnungspunkten
Von der Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden am 26.6.2013
Am 26.06.2013 traf sich der Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden zu seiner 17. Sitzung im Rathaus. Im öffentlichen Teil wurden einige interessante, aber kontroverse Anträge der Piratenpartei beraten. Die Aufnahme eines neuen Geschäftsordnungsantrages (geregelt sind sie im § 28 der GO) zur Verschiebung von Tagesordnungspunkten wurde nach einiger Diskussion einstimmig beschlossen. Das ermöglicht den Mitgliedern der BVV selbst initiativ zu werden, wenn die Tagesordnung umgruppiert werden soll. Zwar war dies bislang praktisch auch schon möglich, allerdings ohne eine formelle Grundlage in der GO. Das Initiativrecht lag strenggenommen nur beim Vorsteher bzw. den Ausschussvorsitzenden im Rahmen der Sitzungsleitung.
Ein Antrag zur Einführung eines Meinungsbildes in die Riege der GO-Anträge wurde weit kritischer beurteilt: Bei eher geringem Nutzen würde ein solcher Antrag das Tor zu ganz neuen Obstruktionspraktiken aufstoßen, die das Verfahren zur Abstimmung von Drucksachen aufblähen könnten. Da die BVV auch jetzt schon im Zeitdruck regelmäßig Drucksachen unbehandelt verschieben muss, überwog die Skepsis schließlich bei den Mitgliedern des Ausschusses. Deswegen wurde der Antrag mit neun Gegenstimmen und einer Ja-Stimme abgelehnt.
Michael Niedworok
