Milieuschutz für den Weitlingkiez
Gestern, am 17. Mai, hat die BVV die Bezirksamtsvorlage zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutzsatzung) für den Weitlingkiez beschlossen.
Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden Kerstin Zimmer und Norman Wolf:
Die gestrige Entscheidung war überfällig. Es ist endlich gelungen, eine soziale Erhaltungsordnung für den Milieuschutz für den Weitlingkiez festzulegen. Es ist dem Engagement vieler Mitstreiter*innen aus dem Weitlingkiez zu verdanken, dass eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen stattfinden konnte, woraufhin das Bezirksamt tätig geworden ist und die Überprüfung eingeleitet hat. Was bedeutet der Milieuschutz für Mieter/innen bzw. Eigentümer/innen?
Eigentümer/innen von Wohnungen im Milieuschutzgebiet müssen den Rückbau von Gebäuden (Abriss) sowie die Veränderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen beantragen und genehmigen lassen. Die Bezirksverwaltung kann diese Anträge ablehnen oder an Auflagen binden. Solche Auflagen können sein:
- Begrenzung des Modernisierungsumfangs: z.B. Panoramafenster, Aufzug, zweites Bad, Fußbodenheizung
- Untersagung von Grundrissänderungen wie die Zusammenlegung von Wohnungen
- Untersagung von Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe- oder Ferienwohnungen
- Untersagung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Umwandlungsverordnung)
Zudem eröffnen soziale Erhaltungssatzungen dem Bezirk die Möglichkeit, bei Veräußerung von Grundstücken von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Das Bezirksamt muss diese Instrumente nun anwenden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen versagen, die den Mietpreis in die Höhe treiben.
