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Zur Behandlung von Bürgeranfragen

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat am 26.09.2019 nochmals bekräftigt, dass für den TOP Bürgeranfragen die Regeln der Geschäftsordnung der BVV gelten. D.h., die Dauer wird auf 30 Minuten begrenzt. Die Anfragen werden nach dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung aufgerufen. Die Anfragen sind kurz und präzise zu formulieren. Große Anfragen können unter diesem TOP im Ausschuss nicht behandelt werden. Deshalb konnten die ausführlichen Anfragen von Frau Haustein aus Karlshorst nicht behandelt werden. Nicht behandelt wurde außerdem die Anfrage der Bürger aus dem Kyllburger Weg wegen Zeitablauf. Für sie wurde ein Direktkontakt zum Amtsleiter vermittelt. Die behandelten Anfragen betrafen Bauvorhaben und Projekte in Karlshorst sowie den Abriss eines Gebäudes in der Paul-König-Straße. Zur DS/1385/VIII (Padel-Tennis) gab der Ausschuss eine zustimmende Stellungnahme ab.

Jürgen Hofmann

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