Gebühren für E-Scooter?
Im vergangenen Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste am 24.09.2019 informierte der Stadtrat über die Absicht von Umweltsenatorin Günther, PKW-Parkplätze als Stellfläche für E-Scooter und andere Leihfahrzeige bereit zu stellen.
Vor allem E-Scooter werden derzeit im öffentlichen Raum wahllos auf Gehwegen abgestellt. Der Mehrwert eines E-Scooters für die Umwelt darf bezweifelt werden. Dienen diese Roller doch vor allem dazu, kurze Wege zu überbrücken, um somit den Weg zu Fuß einzusparen. Keinesfalls dürften sie eine Alternative zum Auto darstellen oder den ÖPNV. Außerhalb des S-Bahnringes lohnt es sich für die Anbieter nicht, ihre Fahrzeuge vorzuhalten. Vielmehr handelt es sich oft um ein Angebot für Touristen in der Innenstadt.
Bisher zahlen die Anbieter keine Gebühren für das Abstellen der Fahrzeuge. Ist das gerecht? Ich finde nein. Jeder Infostand, jedes kleine Fest, das amtlich angemeldet werden muss, weil es öffentliches Straßenland beansprucht, wird mit einer Gebühr belegt. Auch für Träger gemeinnütziger Zwecke, Parteien usw. - Das Verleihgeschäft aber verfolgt kommerzielle Zwecke und sollte daher erst recht mit einer Straßennutzungsgebühr belegt werden.
Der Wegfall von Parkplätzen zu Gunsten von Leihfahrzeugen leitet keine Mobilitätswende ein. Ein E-Scooter ist kein alternatives Fortbewegungsmittel für Menschen, die weit draußen wohnen, z.B. weil sie sich die teure Innenstadtmiete nicht leisten können, und in der Stadt arbeiten. Ein besseres und zuverlässiges ÖPNV Angebot schon.
Norman Wolf
