Anträge
Barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen des Bezirksamts sicherstellen
Viele Veranstaltungen des Bezirksamtes berücksichtigen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch barrierefreie Angebote. Mit Blick auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes wird jedoch schnell deutlich, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Bereich der Information und Kommunikation bisher wenig umgesetzt werden.
Sowohl bei der Erstellung von Materialien/Webseiten/Social Media der Öffentlichkeitsarbeit als auch bei der Durchführung von Veranstaltungen soll die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Dazu gehören barrierefreie und verständliche Texte, geeignete Kontraste, Vorlesefunktionen auf Webseiten. Dazu zählen aber auch die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Wahl der Orte für Veranstaltungen ebenso wie der bedarfsgerechte Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen oder entsprechender barrierefreier Veranstaltungstechnik.
Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie umfangreiche Informationen und Unterstützungsangebote, einschließlich der Checkliste zur Planung von barrierefreien Veranstaltungen, sind auf der Internetseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erhältlich:
In leichter Sprache:
Überschrift:
Informationen und Feste vom Bezirks·amt sollen für alle sein.
Wer macht den Vorschlag?
Die Bezirks·verordneten·versammlung.
Das ist die Politik im Bezirk.
Was wird vorgeschlagen?
Das Bezirks·amt soll alle Informationen barriere·frei machen.
Das Bezirks·amt ist die Verwaltung im Bezirk.
Barriere·frei heißt:
Alle Menschen können die Informationen gut verstehen und nutzen.
Niemand wird aus·geschlossen.
Das Bezirks·amt macht auch Feste und Treffen.
Diese Feste und Treffen sollen auch barriere·frei sein.
Das heißt: Alle Menschen können gut mitmachen.
Worum geht es genau?
Es geht um alle Informationen vom Bezirks·amt:
- Texte auf Papier. Zum Beispiel Hefte oder Briefe.
- Texte im Internet. Zum Beispiel auf Internet·seiten oder in Sozialen Medien wie Facebook.
Es geht auch um alle Feste und Treffen vom Bezirks·amt:
- Die Planung von den Festen und Treffen.
- Die Durchführung von den Festen und Treffen.
- Alle Informationen über die Feste und Treffen.
Welche Regeln soll das Bezirks·amt beachten?
Es gibt Regeln für Barriere·freiheit.
Diese Regeln soll das Bezirks·amt nutzen.
Wichtige Regeln kommen von der Bundes·fach·stelle Barriere·freiheit.
Das Bezirks·amt soll auch die Regeln für Leichte Sprache nutzen.
Und es gibt eine Check·liste für barriere·freie Feste.
Diese Regeln und Listen helfen dabei, alles gut zu machen.
Begründung: Warum ist der Vorschlag wichtig?
Das Bezirks·amt macht schon viel richtig.
Bei manchen Festen können Menschen mit Behinderung gut mitmachen.
Das ist gut.
Aber bei den Informationen ist es oft noch nicht gut.
Viele Texte oder Internet·seiten sind nicht barriere·frei.
Nicht alle Menschen können sie gut verstehen oder nutzen.
Das muss besser werden.
Alles soll barriere·frei sein:
- Alle Texte und Hefte.
- Alle Internet·seiten und Sozialen Medien.
- Alle Feste und Treffen.
Was bedeutet barriere·frei zum Beispie?
- Texte in Leichter Sprache.
- Bilder mit guter Beschreibung.
- Gute Farben und große Schrift.
- Eine Vorlese·funktion auf Internet·seiten.
- Orte für Feste, wo alle gut hinkommen. Auch mit Roll·stuhl.
- Dolmetscher für Gebärden·sprache, wenn man sie braucht.
- Technik, die allen Menschen hilft.
Mehr Informationen zu Barriere·freiheit gibt es im Internet.
Die Adresse steht im schweren Text.
Die Informationen sind von der Bundes·fach·stelle Barriere·freiheit
