Anträge

Finanzierung von Frauenprojekten und Gleichstellungsarbeit in Lichtenberg sichern!

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass

  1. Transparenz über die tatsächlichen Auswirkungen der Sparmaßnahmen und Mittelkürzungen (inkl. nicht ausgeglichener Tarifsteigerungen) auf Projekte der Frauenförderung, Frauengesundheit und Gleichstellungsarbeit im Bezirk hergestellt werden und der BVV bis zur Junisitzung zu berichten.
  2. spezifische Programme und Fonds für Frauen*projekte auskömmlich finanziert und Tarifsteigerungen bei Zuwendungen vollständig ausgeglichen werden.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, zu prüfen, wie weggefallene oder gekürzte frauenspezifische Angebote kompensiert oder alternativ finanziert werden können, ggf. unter Nutzung bezirklicher Mittel.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die durch den Bereich Integration finanzierte Hebammenstelle für Familien mit Fluchterfahrung vollständig auszugleichen und das Angebot aufrechtzuerhalten.

Begründung:

Frauen* sind von gesellschaftlichen Ungleichheiten und Krisen oft besonders betroffen. Eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenprojekten, Beratungsstellen und Gleichstellungsarbeit ist daher unverzichtbar. Pauschale Aussagen über fehlende Kürzungen reichen nicht aus, wenn konkrete Projekte betroffen sind oder indirekte Kürzungen wirken.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Beantwortung der Großen Anfrage 1606/IX ist erst nach Druckschluss der BVV eingegangen. Darin wird deutlich, dass das Bezirksamt und die Fachebenen nicht in die Einsparplanungen des Senates einbezogen wurden und die geplanten Einsparungen seitens des Bezirks planerisch nicht abgefangen werden konnten. Dass immer noch keine vollumfängliche Transparenz besteht, ist ein Affront. Der Wegfall der Finanzierungen trifft insbesondere auf die Projektgelder angewiesene freie Arbeitnehmer:innen, die nun vor existenziellen Herausforderungen stehen, sowie die betroffenen Frauen und deren Familien, die mit den Unterstützungsleistungen rechneten.

Eine Behandlung in der BVV im Mai ist auf Grund der Haushaltsentwurfsplanung der Senatsverwaltung für die Bezirke, der bezirklichen Planung und der Steuerungsmaßnahmen unerlässlich.

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