Anträge
Gedenken gemeinnützig veranstalten - Kein Platz für Holocaustleugner!
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausgestaltung des Pogromgedenkens am 09. November sowie das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar durch einen gemeinnützigen Verein, der sich satzungsgemäß der antifaschistischen Erinnerungsarbeit verpflichtet, oder einer bezirklichen Bildungseinrichtung wie einer Schule veranstalten zu lassen.
Begründung:
Die Teilnahme rechter Kräfte bei Gedenkveranstaltungen war vor Kurzem noch ein Skandal, bei den letztjährigen Veranstaltungen wurde sie schweigend toleriert. Das Bezirksamt unternahm aus Neutralitätsgründen keine Maßnahmen gegen rechte Akteure.
Seit der jüngst offiziellen (aktuell gerichtlich ausgesetzten) Anerkennung als gesichert rechtsextreme Partei, aber auch dank der investigativen Recherche durch Correctiv.org, in der ranghohe AfD-Politikerinnen und -Politiker, finanzstarke Unternehmer, rechte Ideologen und fatalerweise rechts-offene Mitglieder der CDU Pläne zur Vertreibung vermeintlich nichtdeutscher Personen schmiedeten, sind Mitglieder der AfD nicht mehr tolerierbar beim Gedenken an die Millionen Opfer des Deutschen Faschismus.
Die AfD nutzt ihre Teilnahme an Gedenkveranstaltungen, um sich als vermeintlich ganz normale demokratische Partei darzustellen. Gleichzeitig führt sie einen fundamentalen Angriff auf die Erinnerungskultur in Deutschland. In der kritischen Aufarbeitung der deutschen Geschichte sehen die rechtsextremen und rechtspopulistischen Kräfte nur ein Hindernis auf dem Weg zu neuer nationaler Größe. Im Grundsatzprogramm der AfD heißt es: „Die aktuelle Verengung der deutschen Erinnerungskultur auf die Zeit des Nationalsozialismus ist zugunsten einer erweiterten Geschichtsbetrachtung aufzubrechen, die auch die positiven, identitätsstiftenden Aspekte deutscher Geschichte mit umfasst.“ Was die AfD damit meint, hat Björn Höcke deutlich gemacht, als er im Januar 2017 in Dresden eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad” für Deutschland forderte. Laut Alexander Gauland, ehem. Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag, werde die AfD „nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen” und „die Deutschen“ hätten überdies das Recht, stolz zu sein auf „Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“. Für ihn sei die Zeit des NS-Regimes nur ein „Vogelschiss” in der deutschen Geschichte.
Gerade an Tagen wie dem 27. Januar, dem internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts, dem Jahrestag der Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee, ist es unerträglich, dass die überlebenden Opfer des NS, ihre Kinder und Enkel in ihrer Trauer von Vertreter:innen einer Partei gestört werden, die Faschisten, Antisemit:innen und Geschichtsfälscher:innen in ihren Reihen duldet. Ermöglichen Sie den Überlebenden und ihren Nachkommen ein würdiges Gedenken.
Eine gemeinnützige Initiative kann hingegen Hausrecht geltend machen und Teilnehmer:innen von Kundgebungen ausschließen.
