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Anträge

Prio-Antrag: Mietabzocke stoppen! Möblierungstrick endlich unterbinden

Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, in den Lichtenberger Milieuschutzgebieten gegen die Nutzungsänderung von Wohnungen in möblierte und befristete Untervermietung (sog. „Wohnen auf Zeit“) vorzugehen. Hierzu soll das Bezirksamt insbesondere Hinweisen auf ungenehmigte befristete und möblierte Vermietung nachgehen und entsprechende Nutzungsuntersagungen aussprechen.

Begründung:

Am 10. September 2026 urteilte das Berliner Verwaltungsgericht, dass die möblierte und befristete Vermietung von zuvor unmöblierten und unbefristeten Wohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB (ugs. „Milieuschutzgebieten“) eine antragspflichtige Nutzungsänderung darstellt, die aufgrund der Verdrängungsgefahr für alteingesessene Mieterinnen zu versagen ist. Im konkreten Fall hatte der Vonovia-Konzern ohne Genehmigung Wohnungen möbliert, befristet und teils zimmerweise vermietet, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das zuständige Bezirksamt Neukölln untersagte diese Praxis, wogegen Vonovia vor Gericht zog. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück und bestätigte die Nutzungsuntersagung des Bezirksamtes.

Da auch viele andere Vermieter bereits ohne bezirkliche Genehmigung entsprechende Nutzungsänderungen von Wohnungen vollzogen haben, soll das Bezirksamt Lichtenberg Hinweisen auf befristete und möblierte Vermietung nachgehen und den Vermietern diese geänderte Nutzung untersagen. Auf diese Weise kann durch Anwendung geltenden Rechts überteuert vermieteter Wohnraum wieder ins mietpreisgebundene Segment zurückgeführt werden. Selbstredend gilt dies nicht für Wohnungen, die bereits als möblierte („Studenten-)Apartments genehmigt worden sind. 

Begründung der Dringlichkeit:

Das entsprechende Urteil fiel erst am 10. September 2026 und somit nach Drucksachenschluss. Die zügige Umsetzung des Antrags ist zum Schutz der Lichtenberger Mieterinnen geboten.

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