Anträge
Prio-Antrag: Wahrnehmung des Wahlrechts durch obdachlose und wohnungslose Menschen unterstützen
Das Bezirksamt wird ersucht, an geeigneten Orten im öffentlichen Raum sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe niedrigschwellig, barrierearm und verständlich über die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Wahlrechts durch obdachlose und wohnungslose Menschen zu informieren, ausdrücklich auf die Möglichkeit von Sammelanträgen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Dritte (insbesondere soziale Träger, Beratungsstellen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe) hinzuweisen, diese aktiv zu fördern und die hierfür erforderlichen Verfahrenswege zu vereinfachen.
Darüber hinaus in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und durch bezirkliche Straßensozialarbeit bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der persönlichen Stimmabgabe - einschließlich der Briefwahl - praktische Unterstützung anzubieten, in diesem Zusammenhang mittel-, obdach- und wohnungslose Menschen bei der Neuausstellung oder Wiederbeschaffung von Personaldokumenten zu unterstützen.
Es sollen geeignete Beratungs- und Hilfsangebote bereitgestellt, Zugänge zu bestehenden Sozialsystemen aufgezeigt und diese für die Betroffenen praktisch zugänglich gemacht werden.
Begründung:
Das aktive Wahlrecht ist ein zentrales demokratisches Grundrecht. In der Praxis ist dessen Wahrnehmung für obdach- und wohnungslose Menschen jedoch häufig mit erheblichen strukturellen Hürden verbunden. Fehlende Meldeadressen, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Information sowie fehlende oder abgelaufene Personaldokumente führen faktisch dazu, dass ein Teil der Bevölkerung von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen bleibt.
Viele obdach- und wohnungslose Menschen wissen nicht, dass sie grundsätzlich wahlberechtigt sind und auch ohne festen Wohnsitz an Wahlen teilnehmen können. Niedrigschwellige und verständliche Informationen im öffentlichen Raum sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind daher eine zentrale Voraussetzung, um Wahlteilnahme überhaupt zu ermöglichen und bestehende Unsicherheiten abzubauen.
Das Wahlrecht sieht ausdrücklich vor, dass Eintragungen in das Wählerverzeichnis auch durch Dritte
beantragt werden können. Diese Möglichkeit ist jedoch wenig bekannt und wird bislang nur unzureichend genutzt. Durch die aktive Förderung von Sammelanträgen über soziale Träger können bürokratische Hürden reduziert und Verfahren effizienter gestaltet werden.
Selbst bei vorhandener Information scheitert die Wahlteilnahme häufig an praktischen Hürden, etwa bei der Antragstellung oder der Organisation der Stimmabgabe. Freie Träger der Wohnungslosenhilfe sowie die bezirkliche Straßensozialarbeit verfügen über gewachsene Vertrauensstrukturen und einen direkten Zugang zur Zielgruppe. Ihre Einbindung ist daher entscheidend, um konkrete Unterstützung bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der Stimmabgabe zu gewährleisten.
Ein erheblicher Teil obdach- und wohnungsloser Menschen verfügt über keine gültigen Personaldokumente. Dies verhindert nicht nur, das Wahlrecht wahrzunehmen, sondern auch den
Zugang zu sozialen Sicherungssystemen. Unterstützung bei der Neuausstellung oder Wiederbeschaffung von Personaldokumenten ist daher eine notwendige Voraussetzung für demokratische Teilhabe. Die Verknüpfung mit Beratungs- und Hilfsangeboten trägt zudem zur langfristigen sozialen Stabilisierung der Betroffenen bei.
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