Anträge

Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Aufenthalts- und Verkehrssituation auf der Große-Leege-Straße zügig umsetzen

Das Bezirksamt wird ersucht, konkrete Verbesserungsvorschläge, die im Rahmen des jüngsten Bürgerbeteiligungsprozesses um die Große-Leege-Straße eingereicht wurden und im Rahmen der Instandhaltung umsetzbar sind, zeitnah aufzugreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft bzw. umgesetzt werden:

  • Verbesserung des Pflegezustands, insbesondere an Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Baumscheiben.

  • Prüfung der Errichtung gesicherter Übergänge für Fußgänger:innen, einschließlich Gehwegvorstreckungen oder anderer geeigneter Querungshilfen an den von Anwohnenden benannten Stellen.

  • Partielle Nachpflanzung von Straßenbäumen.

  • Überprüfung und ggf. Erneuerung bzw. Anpassung der Baumschutzbügel auf dem Mittelstreifen, um Schäden an Bäumen zu verhindern.

  • Entsiegelung der Betonfläche Große-Leege-Straße/Verdener Gasse.

  • Aufstellen von mehr Mülleimern.

 Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis spätestens Ende des 2. Quartals 2026 über die Gewichtung kleinerer Maßnahmen sowie bereits eingeleitete Arbeiten zu berichten.

Begründung:

Am 2. Dezember 2025 wurden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Machbarkeitsstudie des Umwelt- und Naturschutzamts für eine mögliche Umgestaltung der Große-Leege-Straße vorgestellt. Dabei wurden zahlreiche Anregungen aus der Nachbarschaft präsentiert, die im Rahmen einer Onlinebefragung, eines Workshops sowie über mediale Berichterstattung direkt an die zuständige Stadträtin herangetragen worden waren. Zugleich wurde deutlich gemacht, dass es sich hierbei lediglich um eine Machbarkeitsstudie handelt und für eine umfassende Umgestaltung derzeit die erforderlichen finanziellen Mittel in der Investitionsplanung fehlen sowie weitere Prüfungen, etwa durch das Straßen- und Grünflächenamt, notwendig sind.

Um zu verhindern, dass die im Beteiligungsprozess eingebrachten Hinweise aufgrund fehlender finanzieller Mittel unberücksichtigt bleiben, sollen zumindest kleinere, kurzfristig realisierbare Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung zügig geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.