Anträge
Wiederaufnahme der Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Berliner Mieterverein und der Berliner Sozialverwaltung
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die im Dezember 2025 gekündigten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Berliner Sozialverwaltung und dem Berliner Mieterverein umgehend wieder aufgenommen werden.
Begründung:
Seit 2019 bestand für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII sowie für leistungsberechtigte Asylbewerber:innen die Möglichkeit, sich die Mitgliedsbeiträge für einen Berliner Mieterverein erstatten zu lassen. Grundlage hierfür waren Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Mieterverein und der Berliner Sozialverwaltung. Im Oktober 2025 stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fest, dass die Beiträge für Mietervereine nicht zu den Kosten der Unterkunft zählen. In der Folge kündigte die Berliner Sozialverwaltung im Dezember 2025 die bestehenden Vereinbarungen.
Diese Entscheidung hat erhebliche soziale Folgen. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen verlieren den Zugang zu qualifizierter mietrechtlicher Beratung und Unterstützung. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin erhöht sich dadurch das Risiko von Mietkonflikten, Wohnungsverlust und im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit erheblich. Zudem entfällt für die Mietervereine eine wichtige Finanzierungsgrundlage, wodurch deren Beratungsangebote insgesamt geschwächt werden.
Die Wiederaufnahme der Kooperationsvereinbarungen ist daher ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu Mieterberatung für besonders schutzbedürftige Gruppen sicherzustellen und präventiv gegen Wohnungsverlust zu wirken.
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