Anträge

Zukunftsinvestitionen statt Kahlschlag: Kinder- und Jugendhilfe in Lichtenberg stärken!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, die Kürzungen bei Landeszuwendungen für Träger der freien Jugendhilfe in Lichtenberg (insbesondere JFE-Trialog, Immanuel Beratung, AWO, EJF, VaV) zurückzunehmen und eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, Mittel für die bezirkliche Kinderarmutsprävention mindestens auf das Niveau von 2024 anzuheben und dynamisch an den Bedarf anzupassen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, eine Deckelung des Landesprogramms "Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen" aufzuheben und einen bedarfsgerechten Ausbau zu ermöglichen, insbesondere an neu gegründeten Schulen.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Haushaltssperre für den Einzelplan 40 (Jugendamt) schnellstmöglich aufzuheben und sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit des Jugendamts und seiner Partner nicht gefährdet wird.

Begründung:

Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe treffen die Schwächsten und haben langfristig negative Folgen. Prävention, Jugendarbeit, Familienförderung und Beteiligung sind keine "freiwilligen Leistungen", sondern zentrale Aufgaben zur Sicherung von Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt. Die Deckelung der Schulsozialarbeit widerspricht dem Bedarf.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Beantwortung der Großen Anfrage 1606/IX ist erst nach Druckschluss der BVV eingegangen. Darin wird deutlich, dass das Bezirksamt und die Fachebenen nicht in die Einsparplanungen des Senates einbezogen wurden und die geplanten Einsparungen seitens des Bezirks planerisch nicht abgefangen werden konnten. Eine schnelle und eindringliche Kommunikation seitens des Bezirksamtes an die entsprechenden Senatsverwaltungen ist nun schnellstmöglich geboten.

Eine Behandlung in der BVV im Mai ist auf Grund der Haushaltsentwurfsplanung der Senatsverwaltung für die Bezirke, der bezirklichen Planung und der Steuerungsmaßnahmen unerlässlich.

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